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Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe

Gönnen Sie sich Spezialisten!

Als Fachberater für Heilberufe (IFU / ISM gGmbH) können wir dem komplexen beruflichen Umfeld, in denen sich insbesondere Ärzte bewegen, im Rahmen unserer Beratung Rechnung tragen.

Neben den klassischen Leistungen in der Steuerberatung für Unternehmen (vgl. unser Leistungsangebot für freiberufliche und gewerbliche Unternehmen) erhalten Sie durch unsere Kooperation mit der auf Medizinrecht und Ärzterecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Obholzer auch Unterstützung bei Fragestellungen zu den folgenden Themen:

  • Ärztliches Berufs-, Approbations- und Standesrecht
  • Ärztliches Werberecht / Wettbewerbsrecht
  • Kassenärztliches Zulassungsrecht
  • Kassenarztrecht in der GKV
  • Abrechnungsrecht
  • Arzthaftung und Arztstrafrecht
  • ärztliche Dienstverträge / Arbeitsrecht
  • Prüfung und Gestaltung von Chefarztverträgen, Belegarztverträgen und Konsiliararztverträgen
  • Gestaltung von Praxis- und Kooperationsverträge für Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und fachübergreifende Arztpraxen sowie Gesellschaftsrecht
  • Vertragliche Ausgliederung und gemeinschaftliche Verwaltung medizinischer Apparate
  • Praxisverträge und erbrechtliche Auseinandersetzung

Folgende Berufsgruppen können wir fundiert beraten:

  • Ärzte und Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Psychologen und Psychotherapeuten
  • Musik- und Kunsttherapeuten
  • Hebammen
  • Diätassistenten
  • Heilmittelerbringer
    • Physiotherapeuten
    • Masseure
    • Logopäden
    • Ergotherapeuten
    • Podologen (med. Fußpfleger)
  • Hilfsmittelerbringer
    • Augenoptiker
    • Hörgeräteakustiker
    • Orthopädie- und Rehatechniker

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